Rechtsprechung
BVerwG, 04.02.1985 - 9 B 15.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asylanerkennung
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.10.1984 - 8 B 17.83
- BVerwG, 04.02.1985 - 9 B 15.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland
Auszug aus BVerwG, 04.02.1985 - 9 B 15.85
Die Beeinträchtigung dieser Rechte kann nach dieser Rechtsprechung jedoch einen Asylanspruch nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1985 - 9 B 15.85
Dem von der Beschwerde hervorgehobenen Umstand, daß das Berufungsgericht durch Beschluß vom 29. März 1983 die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat, ist für die vorliegende Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision schon deshalb unbeachtlich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen in Asylrechtsstreitigkeiten einerseits die Berufung und andererseits die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen sind, unterschiedlichen Regeln folgen (Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz .402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).